Folgende Kurabgaben fallen je Aufenthaltstag/Person an:
Die Kurabgaben sind nach Beschluß der Gemeindeverwaltung vom 12.12.2024 jetzt für den An- und Abreisetag zu zahlen, d.h. jeden Tag des Aufenthaltes in Dahme.
01.01.-05.01. | HAUPTsaison | € 3,50 |
06.01.-31.03. | NEBENsaison | € 2,00 |
01.04.-31.10. | HAUPTsaison | € 3,50 |
01.11.-19.12. | NEBENsaison | € 2,00 |
20.12.-31.12. | HAUPTsaison | € 3,50 |
Der Jahresbetrag/Person beträgt 98,00 EUR
Kinder bis 18 Jahre sind kurabgabefrei, außer Jugendgruppen und alleinreisende Kinder.
Schwerbehinderte ab 80 % erhalten eine Ermäßigung von 50 % auf den zu zahlenden Kurabgabebeitrag (siehe obige Tabelle). Das gleiche gilt für eine im Ausweis eingetragene Begleitperson!
Schwerbehinderte mit 100 % sind von der Zahlung der Kurabgabe befreit, das gleiche gilt für eine im Ausweis eingetragene Begleitperson.