Folgende Kurabgaben fallen je Aufenthaltstag/Person an:

Die Kurabgaben sind nach Beschluß der Gemeindeverwaltung vom 12.12.2024 jetzt für den An- und Abreisetag zu zahlen, d.h. jeden Tag des Aufenthaltes in Dahme.

01.01.-05.01. HAUPTsaison     € 3,50
06.01.-31.03. NEBENsaison € 2,00
01.04.-31.10. HAUPTsaison € 3,50
01.11.-19.12. NEBENsaison € 2,00
20.12.-31.12. HAUPTsaison € 3,50

Der Jahresbetrag/Person beträgt 98,00 EUR

Kinder bis 18 Jahre sind kurabgabefrei, außer Jugendgruppen und alleinreisende Kinder.

Schwerbehinderte ab 80 % erhalten eine Ermäßigung von 50 % auf den zu zahlenden Kurabgabebeitrag (siehe obige Tabelle). Das gleiche gilt für eine im Ausweis eingetragene Begleitperson!
Schwerbehinderte mit 100 % sind von der Zahlung der Kurabgabe befreit, das gleiche gilt für eine im Ausweis eingetragene Begleitperson.

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